AGB's
von : BERT BOLL (im folgenden Künstler genannt)
1.)
Der Künstler wird vom Veranstalter für die zu benennende
Veranstaltung schriftlich oder mündlich engagiert.
Ort der Veranstaltung ist genau anzugeben.
Aufbau: nach Vereinbarung
Spielzeit: nach Vereinbarung
2.)
Gage: nach Vereinbarung, + 7 % MwSt.
Zahlungsbedingungen: in bar am Veranstaltungsabend, oder vorab
per Überweisung. Die Anmeldung bei der GEMA obliegt dem Veranstalter,
ebenso die Begleichung der GEMA-Gebühren.Eine GEMA-Liste
wird von dem Künstler zur Verfügung gestellt.
3.)
Der Künstler ist in Ausgestaltung/Programm und Darbietung
des Auftritts frei. Er unterliegt keinen künstlerischen Weisungen
des Veranstalters oder Dritten. Die Zahlung der unter 2) vereinbarten
Gage ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung, der
Veranstalter hat sich vorher über den Musikstil des Künstlers
informiert. Der Veranstalter kann sich auch nicht auf mangelhafte
technische Ausrüstung des Künstlers berufen.
4.)
Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Vertragsleistung infolge
von Krankheit des Künstlers ist der Künstler berechtigt,
diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder einen
Ersatzmusikern zu benennen. Bei Kündigung entfallen alle
Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Veranstalter
kann gegebenenfalls ein ärztliches Attest verlangen. Gleiches
gilt für den Eintritt höherer Gewalt. Der Veranstalter
hat sich davon überzeugt, dass sich der Veranstaltung keine
polizeilichen, behördlichen oder sonstige Bestimmungen entgegenstellen.
Er haftet für die persönliche Sicherheit des Künstlers
und seiner Begleiter sowie für die Unversehrtheit des Equipments.
5.)
Für den Fall einer schuldhaften Vertragsverletzung wird gegenseitig
eine Konventionalstrafe in Höhe der unter 2) vereinbarten
Gage fällig. Sollten Ereignisse infolge von höherer
Gewalt die Veranstaltung verhindern, so kommen die gesetzlichen
Bestimmungen zur Anwendung.
6.)
Der Veranstalter sorgt für freie und angemessene Verpflegung
des Künstlers mit Essen und Getränken. Weiterhin wird
vom Veranstalter für ausreichend PKW-Parkmöglichkeit
für den Künstler gesorgt.
7.)
Der Veranstalter hat im Falle der Stornierung des Vertrages folgende
Stornokosten in % der vertraglich vereinbarten Gage an den Künstler
zu bezahlen:
Bis 61 Tage vor Termin 30% , 60 – 31 Tage vorher 50% , 30
–16 Tage vorher 65%, 15 – 8 Tage vorher 75% , 7 –
1 Tage vorher 85% , am Veranstaltungstag 100%.
8.)
Sonstige Vereinbarungen:
Die An- und Abfahrts- sowie Auf- und Abbaukosten sind im Gesamtpreis
enthalten.
Falls keine gestimmtes Piano vor Ort zur Verfügung steht,
stellt der Veranstalter eines oder der Künstler stellt ein
E- oder akustisches Piano und stellt dies getrennt in Rechnung.
Der Veranstalter stellt, falls erforderlich eine Bühne mit
Beleuchtung, der Künstler stellt eine kleine P.A.
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personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten
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freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche
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